Freitag, 15. Oktober 2021
Meine Petition
kasparhauser, 15:20h
Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00
Per Telefax
Berlin, 15. Okt. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in NRW wird massiv gegen Art. 41 und 47 GRCh verstoßen, sowie gegen internationale Abkommen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Dies ist nicht akzeptabel, zumal das Bundesverfassungsgericht der Sozialgerichtsbarkeit in NRW schon bescheinigt hatte, nicht im Rechtsstaat angekommen zu sein, 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Auch wird immer wieder ein falsches Ziel der Befangenheitsanträge unterstellt und dann dagegen argumentiert. Dies zeigt ebenfalls, daß die Richter bei der Urteilsfindung befangen waren und damit nicht unsere gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG waren. Alle Urteile/Beschlüsse in der Kette sind nichtig und meinem Sohn muß aufgrund der langen Verzögerung endlich ein Abschlag von 8.000 Euro bezahlt werden, §§ 41ff SGB I.
Auch das Verhalten der Gerichtspräsidentin ist zu kritisieren. Eine dienstliche Stellungnahme nach § 44 ZPO ist zwingend erforderlich. Erfolgt die nicht, ergibt sich automatisch die Befangenheit, sieh meine Expertise vom 9.10.2021.
Auch beim LSG scheint man die Rechtslage nicht zu verstehen, denn die hätten meine Rechtsmittel gegen ein nichtiges Urteil an das SG zurückweisen müssen. Haben die aber nicht gemacht. Auch dies ist zu kritisieren.
Bitte senden Sie mir die Antworten auf meine Petition, damit ich dazu Stellung nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00
Per Telefax
Berlin, 15. Okt. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in NRW wird massiv gegen Art. 41 und 47 GRCh verstoßen, sowie gegen internationale Abkommen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Dies ist nicht akzeptabel, zumal das Bundesverfassungsgericht der Sozialgerichtsbarkeit in NRW schon bescheinigt hatte, nicht im Rechtsstaat angekommen zu sein, 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Auch wird immer wieder ein falsches Ziel der Befangenheitsanträge unterstellt und dann dagegen argumentiert. Dies zeigt ebenfalls, daß die Richter bei der Urteilsfindung befangen waren und damit nicht unsere gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG waren. Alle Urteile/Beschlüsse in der Kette sind nichtig und meinem Sohn muß aufgrund der langen Verzögerung endlich ein Abschlag von 8.000 Euro bezahlt werden, §§ 41ff SGB I.
Auch das Verhalten der Gerichtspräsidentin ist zu kritisieren. Eine dienstliche Stellungnahme nach § 44 ZPO ist zwingend erforderlich. Erfolgt die nicht, ergibt sich automatisch die Befangenheit, sieh meine Expertise vom 9.10.2021.
Auch beim LSG scheint man die Rechtslage nicht zu verstehen, denn die hätten meine Rechtsmittel gegen ein nichtiges Urteil an das SG zurückweisen müssen. Haben die aber nicht gemacht. Auch dies ist zu kritisieren.
Bitte senden Sie mir die Antworten auf meine Petition, damit ich dazu Stellung nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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