Mittwoch, 27. Oktober 2021
Wieder erklärte sich ein Richter selbst für nicht befangen
Sozialgericht Köln
S 38 SF 223ff/21 AB


Landtag NRW/Petitionsausschuß
I.A.3/17-P-2021-25197-00




Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem SG stelle ich den Antrag, daß festgestellt wird, daß auch Herr Dr. Schröder befangen ist und nicht rechtsstaatsfähig ist, sondern Grund- und Menschenrechte offen verachtet.

So hat er keine dienstliche Äußerung abgegeben, was nach § 44 ZPO zwingend vorgeschrieben ist.

Er meint, dies sei nicht nötig, da die Instanz abgeschlossen sei.

Damit ist klar, daß auch er nicht in einem Rechtsstaat angekommen ist. Denn, wenn es kein eigentlich gesetzlich vorgeschriebenes Vorverfahren, § 139 ZPO und § 106 SGG, gegeben hat, kann man die Befangenheit von Richtern erst aufgrund der Beschlüsse erkennen.

Wenn also ein Richter bei einem Beschluß oder einem Urteil befangen war, kann er kein unabhängiger Richter nach Art. 101 GG sein. Alles, was beschlossen wurde, ist ein Nullum und ist aufzuheben. Meinem Sohn ist endlich ein Abschlag nach §§ 41f SGB I von 8.000 Euro zur Abwendung weiterer Nachteile anzuweisen.

Auch die neuen Beschlüsse des Herrn Dr. Schröder sind nichtig und gelten wegen Verstoß gegen § 313 Nr. 1 und § 315 ZPO als nicht ergangen.

Auch wird von dem SG gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG verstoßen, Beschwerden werden einfach ignoriert.

Möge dieses Schreiben die Welt ein klein wenig besser machen.

Viele Grüße



Horst Murke

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