Mittwoch, 18. August 2021
Es wurde nur auf meine DAB eingegangen
SG Köln
KE 302-1312
Zu Händen Frau Beatrix Debus
- persönlich



Per Telefax


Berlin, 18. Aug. 2021



EILT
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTERIN
DR BURAUER


Sehr geehrte Frau Debus,

ich werfe Frau Dr. Burauer schwerwiegende Verstöße gegen Gesetz und Recht vor, Art. 20 III GG. Auch Richter sind an Gesetz und Recht gebunden

So hat Sie nur auf meine DAB reagiert. Der Befangenheitsantrag ist aber deutlich wichtiger, da die drei Urteile nichtig sind, da nicht von einem gesetzlichen Richter, Art. 101 GG, verfaßt. Zum Befangenheitsantrag erwarte ich die dienstliche Stellungnahme, um diese prüfen zu können.

Beiden Richtern werfe ich vor, den Sinn der Sozialgesetzgebung nicht verstanden zu haben:

§ 1
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) 1Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. 2Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
§ 41
Fälligkeit
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
Auch das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, daß die Sozialleistungen monatlich im Voraus zu erbringen sind, damit keine Versorgungslücken entstehen.

Es kommt also darauf an, daß hier schon Jahre der Verzögerung vorliegen und nicht darauf, ob Felix in einer Notlage ist. Die hatte er aber in der Tat nach den Verweigerungen der Hilfen durch das JC Neukölln, sowohl 2016 als auch 2018. Felix hat noch Schulden von etwa 10.000 Euro bei der KfW, die er abbezahlt und ca. 40.000 Euro für einen Privatkredit, den er und sein Bruder monatlich mit 2.000 Euro aufgrund einer Vereinbarung vor dem Landgericht Berlin abbezahlen.

Im Gegensatz zu der Behauptung der Frau Dr. Burauer wurde in der Tat kein zeitnaher Rechtsschutz gewährt, denn wir hatten schon zeitnah geklagt.

Auf die von mir genannten internationalen Abkommen, die allesamt von der Bundesregierung unterzeichnet sind, geht Frau. Dr. Burauer nicht ein und verstößt damit gegen ihre Amtsermittlungspflichten. Es wurde allemal gegen das ICESCR verstoßen, speziell gegen Art. 11, 12 und 15.

Auf mein Argument, die Beschlüsse seien nichtig, da Verstöße gegen die §§ 313 und 315 ZPO bestehen, geht Frau Dr. Burauer auch nicht ein.

Auch auf mein Schreiben vom 6.8. geht Frau Dr. Burauer nicht ein, weil sie offenkundig ihrer Kollegin nicht zumuten will, was diese aber meinem Sohn zumutet.

Es ist lange bekannt, daß Richter in Deutschland nicht unabhängig sind, obgleich sie es sein sollten, VG Wiesbaden, 6 R 1016/15.Wi vom 28.3.2019. Ich habe weitere Nachweise.

Was aber Frau Dr. Burauer verschweigt, ist der wesenliche Teil von Art. 97 GG: ?und nur dem Gesetz unterworfen. Halten sie Gesetze nicht ein und verstoßen u.a. gegen Art. 20 III GG, unterliegen sie sehr wohl der Dienstaufsicht:
§ 26
Dienstaufsicht
(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.
(2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.
(3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Und auch ein Disziplinarrecht gegen Richter gibt es, wenn diese sich nicht an Gesetz und Recht halten: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarrecht

Insofern werfe ich der Frau Dr. Burauer Täuschung oder gar versuchter Betrug vor, denn sie hat dies alles zu wissen und zu berücksichtigen.

Auch das Schreiben der Frau Dr. Burauer ist nichtig, da nicht erkennbar ist, wer es zu verantworten hat, § 130 ZPO.

Ich hoffe, daß meinem Sohn endlich rechtskonform geholfen wird. Alleine dies ist mein Ziel.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann

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