Mittwoch, 1. September 2021
Unglaublich, wie kriminell Richter und deren Vorgesetzte sein können.
Das Schreiben, auf das ich antworte: https://www.dropbox.com/s/z85igrf5xjzh6n0/2021-08-25_praesidentin-sg-koeln.pdf?dl=0



SG Köln
KE 302 ? 1312




Per Telefax


Berlin, 1. September



E I L T

E I L T
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG GEGEN DR SCHMITZ? GILT AUCH FÜR ANDERE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNG WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG



Sehr geehrte Damen und Herren,

auch Herr Dr. Schmitz verstößt gegen Gesetze und internationale Abkommen.

Auch er verhindert die Umsetzung von § 1 SGB I, denn auch er verhindert, daß meinem Sohn Felix endlich geholfen wird.

Dabei ist dies nicht nur im nationalem Recht vorgeschrieben, sondern auch in internationalen Abkommen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC)
EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Das Ziel der direkten, wenn auch seit Jahren verspäteten Hilfe, an meinen Sohn Felix, verhindert auch er und gibt nicht zu verstehen, daß er für das Richteramt geeignet ist:

https://at.wikimannia.org/Dienstaufsichtsbeschwerde_gegen_Richter#Besch.C3.A4mende_Stellungnahme_des_rheinland-pf.C3.A4lzischen_Justizministeriums

Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.
die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.
die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4.
über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.


Sofern Herr Dr. Schmitz behauptet, Frau Dr. Burauer sei für meine Beschwerden nicht zuständig, nennt er entgegen akademischer Gepflogenheiten keine Rechtsgrundlage. Insbesondere erklärt er auch nicht, wieso diese Richterin die Beschwerden bearbeitet hat.

Da gibt es natürlich einen Ansatz für dienstrechtliche und disziplinarische Maßnahmen. Wenn die Richter überlastet sind, wieso übernimmt solch eine Richterin dann einen Fall, für den sie nicht zuständig ist? Hierauf erwarte ich Antworten.

Auch erwarte ich die dienstlichen Stellungnahmen der drei Richter, § 44 ZPO.

Vor allem fordere ich aber, daß meinem Sohn endlich die ihm gesetzlich zustehenden Mittel angewiesen werden. Unverzüglich, denn hier liegt eindeutig Rechtsverschleppung und Weiße Folter vor, siehe oben. Es muß auch ein Strafzins von zumindest 20% angesetzt werden, damit dieser Staat und seine Organe sich endlich an Gesetze halten.

Anlagen, betreffen auch Köln.

Viele Grüße



Horst Murken

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