Freitag, 6. August 2021
An die Gerichtspräsidentin
Sozialgericht Köln
Beatrix Debus
Präsidentin des Sozialgerichts


Per Telefax



Berlin, 6. August 2021


E I L T



Sehr geehrte Frau Debus,

mir geht es darum, wie wir miteinander umgehen.

Auf Kant der der Spruch zurück: Was Du nicht willst, dass man Dir tu, füge auch keinen anderen zu.

In drei Verfahren zu S 3 AS meint die Richterin Dr. Wardemann allen Ernstes, daß es kein Problem sei, wenn man drei oder mehr Jahre Gelder nicht bekommt, die einem aber klar gesetzlich zustehen.

Sie nimmt in Kauf, daß mein Sohn Felix Thielecke diese Gelder auch nach noch mehr Jahren nicht bekommt.

Daher stelle ich den Antrag, daß sämtliche Zahlungen an diese Richterin unverzüglich eingestellt werden und auf ein Sonderkonto gehen. Das Geld darf erst freigegeben werden, drei Jahre, nachdem mein Sohn die ihm gesetzlich zustehenden Gelder bekommen hat.

LERNEN DURCH SCHMERZ
LERNEN DURCH LEID WELCHES MAN ANDEREN KALTLÄCHELND ZUFÜGT.

Ich habe keine Ahnung, wie Sie dies sehen. Aber es darf nicht nur Sanktionen gegen arme Menschen geben, sondern auch gegen deren Quäler.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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