Samstag, 18. September 2021
Was ist in NRW los?
Ich wollte diese Petition absenden, auf derem Formular:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das BVerfG hatte vor wenigen Jahren das LSG-NRW gerügt, da dieses nicht im Rechtsstaat ankommen sei. Daran hat sich nicht geändert.
Mein Sohn Felix Thielecke ist im Juni 2018 nach Bergisch-Gladbach gezogen. Bis dahin war das JC Neukölln für ihn zuständig. Bis 31.5.2019 hatte er Alg II bezogen, ab dem 1.6. stand ihm Alg II zu und natürlich die Erstausstatung sowie Übergangsgeld, insbesondere, da er sich seinen neuen Arbeitsplatz selber gesucht hatte.
Überdies geht es bei den Verfahren noch um Leistungen, die ihm 2016 widerrechtslich vorenthalten wurden.
Beim SG Köln ist das letzte Aktenzeichen KE 302-1312. Hier sollen wir um unser Beschwerderecht gebracht werden, siehe meine Beschwerden: https://www.dropbox.com/s/41j1n96ng7auv6y/2021-09-16-SG-Koeln.pdf?dl=0

Beim LSG geht es um L 19 1226/21 B ER u.a.

Ich mache darauf aufmerksam, daß Richter (insbesondere bei der Sozialgerichtsbarkeit und wenn kein Anwalt eingeschaltet wurde), die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung haben, § 139 ZPO und § 106 SGG.

Auch eine dienstliche Stellungnahme der Richter steht mir zu, damit ich mich zu dieser äußern kann, § 44 ZPO.

Es wird in NRW massiv gegen internationale Abkommen verstoßen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC)

EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf

https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI

Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg


So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Hier sind noch weitere Materialien, die ich Ihnen auf diesem Weg nicht senden kann: https://rechtsstaat35.blogger.de/

Ich verstehe nicht, wieso Richter riskieren, vor ein Richtergericht gestellt zu werden und ihren Job zu verlieren, nur um einem jungen Mann das Leben schwer zu machen.

Hier noch etwas zu dem korrekten Umgang mit Beschwerden gegen Richter: https://at.wikimannia.org/Dienstaufsichtsbeschwerde_gegen_Richter#Besch.C3.A4mende_Stellungnahme_des_rheinland-pf.C3.A4lzischen_Justizministeriums

Zur weiteren Aufklärung bin ich gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

Als ich es absendete, kam diese Meldung:
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Donnerstag, 16. September 2021
Mir fehlt der Glaube, daß wir ein Rechtsstaat sind
SG Köln
KE 302-1312
- DER PRÄSIDENT PERSÖNLICH




Per Telefax



Berlin, 16. Sep. 2021


E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN FRAU SCHNEIDER UND DEBUS


Sehr geehrte Damen und Herren,

beim SG KÖLN wird massiv gegen einfaches und internationales Recht verstoßen, was ich schon mehrfach klargestellt habe.

Aber statt auf meine Argumente einzugehen, bekomme ich nur Wischi-Waschi-Schreiben, was auf entweder einer eingeschränkten Intelligenz oder Bösartigkeit hindeutet.

Ich habe gegen Richter u.a. beim SG Köln mehrfach Befangenheitsanträge gestellt. In diesen Fällen stehen mir dienstliche Stellungnahmen zu, zu denen ich wiederum Stellung nehmen kann, §§ 42ff ZPO.

Nichts davon ist geschehen. In Köln ist man immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen. Es wird gegen einfaches Recht, z. B. ZPO und SGG, verstoßen, gegen das Grundgesetz und zahlreiche internationale Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC) EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Warum machen diese Richter und deren Dienstvorgesetzte dies? Klar ist, daß die keinen Rechtsstaat wollen. Was aber wollen die mit dieser Rechtsunterdrückung erreichen?
Ich habe ja nicht nur eine DAB gegen die Richter geschrieben, sondern auch anderes, was alles einzeln bearbeitet werden muß. Für Disziplinarmaßnahmen ist der Gerichtspräsident zuständig und die Richter müssen vor ein Richtergericht, da sie offensichtlich das Recht beugen.
Ich verweise auf meine früheren Anlagen, die offensichtlich nicht gelesen wurden.
Hochachtungsvoll


Horst Murken

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Mittwoch, 15. September 2021
Und beim LSG geht es weiter
LSG NRW
L 19 AS 1226/21 B ER
L 19 AS 1227/21 B ER
L 19 AS 1228/21 B ER




Berlin, 14. Sep. 2021




E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER
STRAßFELD DR PETERS DR SAITZEK




Sehr geehrte Damen und Herren,

diese drei Richter verstoßen lieber gegen ihren Diensteid, Art. 20 III GG und internationales Recht: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC)EMRK, UN-BRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
als meinem Sohn die Gelder zuzusprechen, die ihm gesetzlich zustehen.
Sofern die Richter etwas nicht wissen, hätten sie dies erforschen müssen, § 139 ZPO und § 106 SGG. Natürlich gab es entsprechende Verfahren vor dem JC Neukölln und dem SG Berlin. Und das JC Neukölln war allemal bis zu dem Umzug für Felix zuständig. Es mag da auch noch sowas wie nachvertragliche Sorgfaltspflichten geben. Auf jeden Fall wurde massiv gegen § 1 SGB I verstoßen. Siehe auch 1 BvR 569/05 und meine weiteren Anlagen.
Anscheinend haben die Richter nicht einmal bei dem JC nachgefragt, auf jeden Fall nennen sie keine natürliche Person, die das JC vertritt.

Ferner sind die Beschlüsse nichtig, da sie nicht von den Richtern unterschrieben wurden.
Daher stelle ich den Antrag, daß die Verfahren auf einen anderen Senat übertragen werden. Wenn die Eilverfahren auch da scheitern, muß sich ein Hauptsacheverfahren anschließen. Prozeßökonomisch wäre dies nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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