Freitag, 19. November 2021
Ist das SG Köln ein Ausnahmegericht?
kasparhauser, 16:00h
https://www.dropbox.com/s/9mt7gdla68krhnm/SG-Koeln_2021-11-18_s38sf261-21ab.pdf?dl=0
.Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00
SG Köln
S 38 SF 261ff/21 AB
Per Telefax
Berlin, 19. Nov. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTSLICHE ERMITTLUNG
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
GEGEN DR SCHRÖDER
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Dr. Schröder hat sich, wie erwartet und befürchtet, zum Richter in eigener Sache gemacht.
Dies ist mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren und verstößt eindeutig gegen Art. 97 iVm Art. 101 GG. Dies ist eines von mehreren Eingeständnissen dieses Richters, daß er kein Interesse hat, sein Amt nach § 9 DRiG auszuüben und daher ist sein Verhalten als Kündigung zu werten ? bzw. als Bitte um Entlassung aus dem Richterdienst.
Eine dienstliche Erklärung hat er nicht abgegeben und verstößt damit gegen die zwingende Vorgabe des § 44 ZPO. Ein weiteres Eingeständnis seiner Befangenheit.
Wenn ein Richter ein Urteil oder einen Beschluss erläßt und dabei befangen, also kein gesetzlicher Richter ist, ist der Beschluss nichtig, vgl. schon mein Schreiben ohne Datum vom 27.10.2021.
Das dieser Richter hierauf nicht eingeht, verstößt gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.
So verhält es sich auch in Bezug auf die von mir genannten §§ 313 und 315 ZPO, siehe Anlage OLG Bamberg, 3 Ss OWi 602/18 vom 30.4.2018.
Bei dieser Gelegenheit bemängel ich auch, daß meine Beschwerden gegen andere Richter vom 5.8. und 18 8. 2021 immer noch nicht bearbeitet wurden.
Meine Bitte an den Petitionsausschuß ist, daß er dafür sorgt, daß sich auch die Sozialgerichte in NRW an Gesetz und Recht halten. Derzeit entsteht der Eindruck, als seien die Sozialgerichte verfassungswidrige Ausnahmegerichte, Art. 101 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
.Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00
SG Köln
S 38 SF 261ff/21 AB
Per Telefax
Berlin, 19. Nov. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTSLICHE ERMITTLUNG
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
GEGEN DR SCHRÖDER
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Dr. Schröder hat sich, wie erwartet und befürchtet, zum Richter in eigener Sache gemacht.
Dies ist mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren und verstößt eindeutig gegen Art. 97 iVm Art. 101 GG. Dies ist eines von mehreren Eingeständnissen dieses Richters, daß er kein Interesse hat, sein Amt nach § 9 DRiG auszuüben und daher ist sein Verhalten als Kündigung zu werten ? bzw. als Bitte um Entlassung aus dem Richterdienst.
Eine dienstliche Erklärung hat er nicht abgegeben und verstößt damit gegen die zwingende Vorgabe des § 44 ZPO. Ein weiteres Eingeständnis seiner Befangenheit.
Wenn ein Richter ein Urteil oder einen Beschluss erläßt und dabei befangen, also kein gesetzlicher Richter ist, ist der Beschluss nichtig, vgl. schon mein Schreiben ohne Datum vom 27.10.2021.
Das dieser Richter hierauf nicht eingeht, verstößt gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.
So verhält es sich auch in Bezug auf die von mir genannten §§ 313 und 315 ZPO, siehe Anlage OLG Bamberg, 3 Ss OWi 602/18 vom 30.4.2018.
Bei dieser Gelegenheit bemängel ich auch, daß meine Beschwerden gegen andere Richter vom 5.8. und 18 8. 2021 immer noch nicht bearbeitet wurden.
Meine Bitte an den Petitionsausschuß ist, daß er dafür sorgt, daß sich auch die Sozialgerichte in NRW an Gesetz und Recht halten. Derzeit entsteht der Eindruck, als seien die Sozialgerichte verfassungswidrige Ausnahmegerichte, Art. 101 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... comment