Mittwoch, 15. Dezember 2021
Die wollen keinen Rechtsstaat
kasparhauser, 16:03h
Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A3/17-P-2021-25197-00
SG Köln
KE 302-1319ff
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DEBUS
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsverletzungen zu Lasten meines Sohnes Felix Thielecke gehen unverdrossen weiter. Dabei stehen Felix eindeutig gesetzlich geregelt zu:
- Alg II nach Beendigung seines Studiums mit Abschluß Master
- Alg II nach Beendigung des AlgI-Bezuges
- Übergangsgeld für die Aufnahme seines Berufes in Bergisch Gladbach
- Erstausstattung für die neue Wohnung
Unbeantwortete Dienstaufsichtsbeschwerden, Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden liegen noch einige bei SG und werden nicht beantwortet.
Auch meine Anträge auf Disziplinarmaßnahmen bleiben ohne Antwort.
Ich bitte um Zusendung der Bescheide vom 12.8. und 25.8.
Es zeigt sich also, daß Frau Debus auch vor Lügen nicht zurückschreckt.
Alle Urteile in Bezug auf Felix vom SG Köln sind nichtig, da sie nicht von einem unabhängigen Richter entschieden wurden, Art. 97 iVm Art. 101 GG.
In keinem Fall gab es eine dienstliche Stellungnahme, die aber § 44 ZPO zwingend vorschreibt. Da Frau Debus und die Richter beim SG Köln nicht befugt sind, Parlamentsgesetze zu erlassen oder zu verändern, gilt dieser § eindeutig ? auch mit den Folgen des § 45 ZPO.
Da die Mittel allesamt im Voraus fällig waren, aber das SG Köln die Leistung mit aller Gewalt verhindert, beantrage ich eine Abschlagzahlung von 10.000 Euro.
Beim SG Köln wird massiv gegen internationales Recht verstoßen, dies muß unterbunden werden: Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK u.a.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
- Petitionsausschuß
- I.A3/17-P-2021-25197-00
SG Köln
KE 302-1319ff
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN DEBUS
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsverletzungen zu Lasten meines Sohnes Felix Thielecke gehen unverdrossen weiter. Dabei stehen Felix eindeutig gesetzlich geregelt zu:
- Alg II nach Beendigung seines Studiums mit Abschluß Master
- Alg II nach Beendigung des AlgI-Bezuges
- Übergangsgeld für die Aufnahme seines Berufes in Bergisch Gladbach
- Erstausstattung für die neue Wohnung
Unbeantwortete Dienstaufsichtsbeschwerden, Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden liegen noch einige bei SG und werden nicht beantwortet.
Auch meine Anträge auf Disziplinarmaßnahmen bleiben ohne Antwort.
Ich bitte um Zusendung der Bescheide vom 12.8. und 25.8.
Es zeigt sich also, daß Frau Debus auch vor Lügen nicht zurückschreckt.
Alle Urteile in Bezug auf Felix vom SG Köln sind nichtig, da sie nicht von einem unabhängigen Richter entschieden wurden, Art. 97 iVm Art. 101 GG.
In keinem Fall gab es eine dienstliche Stellungnahme, die aber § 44 ZPO zwingend vorschreibt. Da Frau Debus und die Richter beim SG Köln nicht befugt sind, Parlamentsgesetze zu erlassen oder zu verändern, gilt dieser § eindeutig ? auch mit den Folgen des § 45 ZPO.
Da die Mittel allesamt im Voraus fällig waren, aber das SG Köln die Leistung mit aller Gewalt verhindert, beantrage ich eine Abschlagzahlung von 10.000 Euro.
Beim SG Köln wird massiv gegen internationales Recht verstoßen, dies muß unterbunden werden: Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK u.a.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 11. Dezember 2021
Die sind unbelehrbar
kasparhauser, 06:38h
SG Köln
KE 302-1312
- DER PRÄSIDENT PERSÖNLICH
Per Telefax
Berlin, 11. Dezember 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH
FRAU SCHNEIDER UND DEBUS
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim SG KÖLN wird massiv gegen einfaches und internationales Recht verstoßen, was ich schon mehrfach klargestellt habe.
Aber statt auf meine Argumente einzugehen, bekomme ich nur Wischi-Waschi-Schreiben, was auf entweder einer eingeschränkten Intelligenz oder Bösartigkeit hindeutet.
Ich habe gegen Richter u.a. beim SG Köln mehrfach Befangenheitsanträge gestellt. In diesen Fällen stehen mir dienstliche Stellungnahmen zu, zu denen ich wiederum Stellung nehmen kann, §§ 42ff ZPO.
Nichts davon ist geschehen. In Köln ist man immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen. Es wird gegen einfaches Recht, z. B. ZPO und SGG, verstoßen, gegen das Grundgesetz und zahlreiche internationale Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC) EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Warum machen diese Richter und deren Dienstvorgesetzte dies? Klar ist, daß die keinen Rechtsstaat wollen. Was aber wollen die mit dieser Rechtsunterdrückung erreichen?
Ich habe ja nicht nur eine DAB gegen die Richter geschrieben, sondern auch anderes, was alles einzeln bearbeitet werden muß. Für Disziplinarmaßnahmen ist der Gerichtspräsident zuständig und die Richter müssen vor ein Richtergericht, da sie offensichtlich das Recht beugen.
Ich verweise auf meine früheren Anlagen, die offensichtlich nicht gelesen wurden.
Hochachtungsvoll
Horst Murken
KE 302-1312
- DER PRÄSIDENT PERSÖNLICH
Per Telefax
Berlin, 11. Dezember 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH
FRAU SCHNEIDER UND DEBUS
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim SG KÖLN wird massiv gegen einfaches und internationales Recht verstoßen, was ich schon mehrfach klargestellt habe.
Aber statt auf meine Argumente einzugehen, bekomme ich nur Wischi-Waschi-Schreiben, was auf entweder einer eingeschränkten Intelligenz oder Bösartigkeit hindeutet.
Ich habe gegen Richter u.a. beim SG Köln mehrfach Befangenheitsanträge gestellt. In diesen Fällen stehen mir dienstliche Stellungnahmen zu, zu denen ich wiederum Stellung nehmen kann, §§ 42ff ZPO.
Nichts davon ist geschehen. In Köln ist man immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen. Es wird gegen einfaches Recht, z. B. ZPO und SGG, verstoßen, gegen das Grundgesetz und zahlreiche internationale Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC) EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Warum machen diese Richter und deren Dienstvorgesetzte dies? Klar ist, daß die keinen Rechtsstaat wollen. Was aber wollen die mit dieser Rechtsunterdrückung erreichen?
Ich habe ja nicht nur eine DAB gegen die Richter geschrieben, sondern auch anderes, was alles einzeln bearbeitet werden muß. Für Disziplinarmaßnahmen ist der Gerichtspräsident zuständig und die Richter müssen vor ein Richtergericht, da sie offensichtlich das Recht beugen.
Ich verweise auf meine früheren Anlagen, die offensichtlich nicht gelesen wurden.
Hochachtungsvoll
Horst Murken
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Montag, 6. Dezember 2021
Welche Rechte haben wir Bürger?
kasparhauser, 18:54h
https://www.dropbox.com/s/j3bsza2jftczt0w/lsg-nrw_2021-11-29_jcneukolln.pdf?dl=0
Meine heutige Antwort:
L S G NRW
L E 302 3685
Per Telefax
Berlin, 7. Dezember 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DR BERGMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke, daß Herr Dr. Bergmann mich frech belügt. Natürlich gibt es eine Dienstaufsicht gegen Richter, § 26 DRiG. Und es gibt ein Richtergericht, § 77 DRiG.
Und Rechtsbeugung durch Richter ist eine Straftat, § 339 StGB, die leider viel zu selten verfolgt wird. Sonst hätten wir eine bessere Justiz.
Herrn Dr. Bergmann werfe ich auch schwerwiegende Verstöße gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren vor. Dies ist auch zu ahnden. Er geht mit keinem Wort auf meine Argumente vom 14.9.2021 sein
So ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß Richter nicht spekulieren dürfen, wenn die Tatsachen ermittelbar sind.
Auch müssen die Richter im Eilverfahren die Folgen ihrer Entscheidung zu Gunsten des Hilfebedürftigen abwägen, da der Staat überbezahlte Gelder zurückfordern kann. Dies ist bisher nicht geschehen.
Auch ist aus den genannten Gründen nichtig, ein NULLUM, wozu Herr Dr. Bergmann sich ebenfalls pflichtwidrig nicht äußert. Damit verstößt er auch gegen die genannten internationalen Abkommen.
Und natürlich gibt es auch ein Disziplinarrecht gegen Richter, welches Herr Dr. Bergmann hätte anwenden müssen. Richterliche Unabhängigkeit darf nicht zur Willkür führen, sondern Art. 20 III GG ist auch von Richtern einzuhalten. Und natürlich auch die internationalen Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, daß auch ein LSG-Präsident beauftragt wird. Dies erklärt natürlich die Abweichung von Gesetz und Recht.
Ohne, daß der Auftrag vorliegt und der Auftraggeber eindeutig ersichtlich ist, ist solch ein Schreiben ebenfalls nicht, ein Nullum. Ich hatte dazu schon einiges geschrieben: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch Herr Dr. Bergmann ist zu feige, sein Schreiben zu unterschreiben und es damit eindeutig zu verantworten. Dies führt ebenfalls zur Nichtigkeit des Schreibens.
Ferner ist nicht klar, was genau beglaubigt wurde. Sollte es die Übereinstimmung mit dem Original sein, so ist damit klargestellt, daß auch dieses nicht unterschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Meine heutige Antwort:
L S G NRW
L E 302 3685
Per Telefax
Berlin, 7. Dezember 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DR BERGMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke, daß Herr Dr. Bergmann mich frech belügt. Natürlich gibt es eine Dienstaufsicht gegen Richter, § 26 DRiG. Und es gibt ein Richtergericht, § 77 DRiG.
Und Rechtsbeugung durch Richter ist eine Straftat, § 339 StGB, die leider viel zu selten verfolgt wird. Sonst hätten wir eine bessere Justiz.
Herrn Dr. Bergmann werfe ich auch schwerwiegende Verstöße gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren vor. Dies ist auch zu ahnden. Er geht mit keinem Wort auf meine Argumente vom 14.9.2021 sein
So ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß Richter nicht spekulieren dürfen, wenn die Tatsachen ermittelbar sind.
Auch müssen die Richter im Eilverfahren die Folgen ihrer Entscheidung zu Gunsten des Hilfebedürftigen abwägen, da der Staat überbezahlte Gelder zurückfordern kann. Dies ist bisher nicht geschehen.
Auch ist aus den genannten Gründen nichtig, ein NULLUM, wozu Herr Dr. Bergmann sich ebenfalls pflichtwidrig nicht äußert. Damit verstößt er auch gegen die genannten internationalen Abkommen.
Und natürlich gibt es auch ein Disziplinarrecht gegen Richter, welches Herr Dr. Bergmann hätte anwenden müssen. Richterliche Unabhängigkeit darf nicht zur Willkür führen, sondern Art. 20 III GG ist auch von Richtern einzuhalten. Und natürlich auch die internationalen Abkommen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, daß auch ein LSG-Präsident beauftragt wird. Dies erklärt natürlich die Abweichung von Gesetz und Recht.
Ohne, daß der Auftrag vorliegt und der Auftraggeber eindeutig ersichtlich ist, ist solch ein Schreiben ebenfalls nicht, ein Nullum. Ich hatte dazu schon einiges geschrieben: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch Herr Dr. Bergmann ist zu feige, sein Schreiben zu unterschreiben und es damit eindeutig zu verantworten. Dies führt ebenfalls zur Nichtigkeit des Schreibens.
Ferner ist nicht klar, was genau beglaubigt wurde. Sollte es die Übereinstimmung mit dem Original sein, so ist damit klargestellt, daß auch dieses nicht unterschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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