Freitag, 19. November 2021
Ist das SG Köln ein Ausnahmegericht?
https://www.dropbox.com/s/9mt7gdla68krhnm/SG-Koeln_2021-11-18_s38sf261-21ab.pdf?dl=0


.Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00




SG Köln
S 38 SF 261ff/21 AB



Per Telefax


Berlin, 19. Nov. 2021



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTSLICHE ERMITTLUNG
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
GEGEN DR SCHRÖDER



Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Dr. Schröder hat sich, wie erwartet und befürchtet, zum Richter in eigener Sache gemacht.

Dies ist mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren und verstößt eindeutig gegen Art. 97 iVm Art. 101 GG. Dies ist eines von mehreren Eingeständnissen dieses Richters, daß er kein Interesse hat, sein Amt nach § 9 DRiG auszuüben und daher ist sein Verhalten als Kündigung zu werten ? bzw. als Bitte um Entlassung aus dem Richterdienst.

Eine dienstliche Erklärung hat er nicht abgegeben und verstößt damit gegen die zwingende Vorgabe des § 44 ZPO. Ein weiteres Eingeständnis seiner Befangenheit.

Wenn ein Richter ein Urteil oder einen Beschluss erläßt und dabei befangen, also kein gesetzlicher Richter ist, ist der Beschluss nichtig, vgl. schon mein Schreiben ohne Datum vom 27.10.2021.

Das dieser Richter hierauf nicht eingeht, verstößt gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.

So verhält es sich auch in Bezug auf die von mir genannten §§ 313 und 315 ZPO, siehe Anlage OLG Bamberg, 3 Ss OWi 602/18 vom 30.4.2018.

Bei dieser Gelegenheit bemängel ich auch, daß meine Beschwerden gegen andere Richter vom 5.8. und 18 8. 2021 immer noch nicht bearbeitet wurden.

Meine Bitte an den Petitionsausschuß ist, daß er dafür sorgt, daß sich auch die Sozialgerichte in NRW an Gesetz und Recht halten. Derzeit entsteht der Eindruck, als seien die Sozialgerichte verfassungswidrige Ausnahmegerichte, Art. 101 GG.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 16. November 2021
Die Rechtsunterdrückung geht weiter
Das Schreiben des SG-Richters, nicht unterschrieben:
https://www.dropbox.com/s/3h1vzgo3qc2j8st/SG-Koeln_2021-11-11.pdf?dl=0


Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00


SG Köln
S 38 SF 261ff/21 AB



Per Telefax



Berlin, 16. November 21





Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Schröder gibt seine tatsächliche Befangenheit deutlich zu verstehen.

Heute, 16.11. erreicht mich ein Umschlag mit drei Schreiben. Die Schreiben sind vom 11.11., der Poststempel ist vom 15.11. und mir wird eine Frist bis zum 17.11. für ergänzende Stellungnahmen eingeräumt.

Diese kurze Frist ist eindeutig rechtswidrig und zeigt die Befangenheit des Herrn Dr. Schröder.

Für die Befangenheit spricht auch, daß die Schreiben nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form unterschrieben sind.

Auch liegt keine dienstliche Äußerung bei, die § 44 ZPO aber zwingend vorschreibt. Mir ist kein Parlamentsgesetz bekannt, daß es Richtern erlaubt, diese Äußerung nicht zu tätigen.

Daher sind alle Schreiben des SG nichtig, NULLUM, und entfalten keine Rechtskraft. Sie sind aufzuheben. Und Felix muß endlich sein Recht bekommen, wie es § 1 SGB I vorschreibt:

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Statt ihre gesetzliche Arbeit zu machen, beschäftigen diese Richter sich lieber gegenseitig, um dann ganz im Sinne des Parkinsonschen Gesetzes mehr Richter zu fordern. Richtig ist also, Stellen zu streichen, damit die sich endlich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, halten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 27. Oktober 2021
Wieder erklärte sich ein Richter selbst für nicht befangen
Sozialgericht Köln
S 38 SF 223ff/21 AB


Landtag NRW/Petitionsausschuß
I.A.3/17-P-2021-25197-00




Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem SG stelle ich den Antrag, daß festgestellt wird, daß auch Herr Dr. Schröder befangen ist und nicht rechtsstaatsfähig ist, sondern Grund- und Menschenrechte offen verachtet.

So hat er keine dienstliche Äußerung abgegeben, was nach § 44 ZPO zwingend vorgeschrieben ist.

Er meint, dies sei nicht nötig, da die Instanz abgeschlossen sei.

Damit ist klar, daß auch er nicht in einem Rechtsstaat angekommen ist. Denn, wenn es kein eigentlich gesetzlich vorgeschriebenes Vorverfahren, § 139 ZPO und § 106 SGG, gegeben hat, kann man die Befangenheit von Richtern erst aufgrund der Beschlüsse erkennen.

Wenn also ein Richter bei einem Beschluß oder einem Urteil befangen war, kann er kein unabhängiger Richter nach Art. 101 GG sein. Alles, was beschlossen wurde, ist ein Nullum und ist aufzuheben. Meinem Sohn ist endlich ein Abschlag nach §§ 41f SGB I von 8.000 Euro zur Abwendung weiterer Nachteile anzuweisen.

Auch die neuen Beschlüsse des Herrn Dr. Schröder sind nichtig und gelten wegen Verstoß gegen § 313 Nr. 1 und § 315 ZPO als nicht ergangen.

Auch wird von dem SG gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG verstoßen, Beschwerden werden einfach ignoriert.

Möge dieses Schreiben die Welt ein klein wenig besser machen.

Viele Grüße



Horst Murke

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