Dienstag, 16. November 2021
Die Rechtsunterdrückung geht weiter
Das Schreiben des SG-Richters, nicht unterschrieben:
https://www.dropbox.com/s/3h1vzgo3qc2j8st/SG-Koeln_2021-11-11.pdf?dl=0


Landtag NRW
- Petitionsausschuß
- I.A.3/17-P-2021-25197-00


SG Köln
S 38 SF 261ff/21 AB



Per Telefax



Berlin, 16. November 21





Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Schröder gibt seine tatsächliche Befangenheit deutlich zu verstehen.

Heute, 16.11. erreicht mich ein Umschlag mit drei Schreiben. Die Schreiben sind vom 11.11., der Poststempel ist vom 15.11. und mir wird eine Frist bis zum 17.11. für ergänzende Stellungnahmen eingeräumt.

Diese kurze Frist ist eindeutig rechtswidrig und zeigt die Befangenheit des Herrn Dr. Schröder.

Für die Befangenheit spricht auch, daß die Schreiben nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form unterschrieben sind.

Auch liegt keine dienstliche Äußerung bei, die § 44 ZPO aber zwingend vorschreibt. Mir ist kein Parlamentsgesetz bekannt, daß es Richtern erlaubt, diese Äußerung nicht zu tätigen.

Daher sind alle Schreiben des SG nichtig, NULLUM, und entfalten keine Rechtskraft. Sie sind aufzuheben. Und Felix muß endlich sein Recht bekommen, wie es § 1 SGB I vorschreibt:

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Statt ihre gesetzliche Arbeit zu machen, beschäftigen diese Richter sich lieber gegenseitig, um dann ganz im Sinne des Parkinsonschen Gesetzes mehr Richter zu fordern. Richtig ist also, Stellen zu streichen, damit die sich endlich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, halten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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